Stadtwerke Bad-Friedrichshall

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Gebühren & Beiträge

Stadtentwässerung / Abwasserentsorgung - Gebühren

1. Abwassergebühr

Abwassergebühr ab 01.01.2024 - 31.12.2025

Je m³ eingeleitetes Abwasser wird eine Schmutzwassergebühr von 2,08 € berechnet.

Hinzu kommt eine Niederschlagswassergebühr, die sich an der versiegelten und/oder bebauten Grundstücksfläche orientiert. Je beitragsfähigem Quadratmeter beträgt die Gebühr 0,82 €.

Abwassergebühr ab 01.01.2022 - 31.12.2023

Je m³ eingeleitetes Abwasser wird eine Schmutzwassergebühr von 1,87 € berechnet.

Hinzu kommt eine Niederschlagswassergebühr, die sich an der versiegelten und/oder bebauten Grundstücksfläche orientiert. Je beitragsfähigem Quadratmeter beträgt die Gebühr 0,64 €.

Abwassergebühr ab 01.01.2020 - 31.12.2021

Je m³ eingeleitetes Abwasser wird eine Schmutzwassergebühr von 1,95 € berechnet. 

Hinzu kommt eine Niederschlagswassergebühr, die sich an der versiegelten und/oder bebauten Grundstücksfläche orientiert. Je beitragsfähigem Quadratmeter beträgt die Gebühr 0,64 €.

Erläuterungen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

2. Abwasserbeitrag

Je m² Nutzfläche des beitragspflichtigen Grundstücks werden (einmalig) erhoben: ab 01.04.2006

1. Für den öffentlichen Abwasserkanal 4,76 €.
2. Für den mechanischen und biologischen Teil des Klärwerks 1,31 €.

Hinweis:

Die Beträge der Abwasserbeseitigung sind nach heutiger Rechtslage umsatzsteuerbefreit.

Die Beitragssätze ab 01.04.2006.

Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt 2,70 € / m² Nutzungsfläche netto zzgl. 7 % Umsatzsteuer.

Absetzungen von Abwassermengen

Anträge auf Absetzung von Abwassermengen sind bis zum 31.03. des Folgejahres bei der Stadtentwässerung mit nachvollziehbarem Nachweis zu beantragen.

In der Regel ist der Nachweis nur über die Mengenmessung weiterer Wasseruhren mit amtlich gültiger Eichung zu führen.