Preisinformation zu den Stromprodukten der Stadtwerke Bad Friedrichshall (gültig ab 01.01.2021)
Gestiegene Einkaufspreise im Bereich Strom konnten durch leicht gesunkene Preise bei den gesetzlichen Umlagen sowie reduzierte Kosten für die Netznutzung kompensiert werden, sodass Ihr Strompreis stabil und günstig bliebt, und dies bis mindestens 31.12.2021.
Preisbestandteil/Tarif | ab 01.01.2021 alle D-Mix Tarife Cent/kWh | ab 01.01.2021 alle regenerative-Tarife Cent/kWh |
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EEG-Umlage | 6,500 | 6,500 |
KWK-Umlage | 0,254 | 0,254 |
Umlage nach § 19 StromNEV | 0,432 | 0,432 |
Offshore-Netzumlage | 0,395 | 0,395 |
Abschaltbare Lasten-Umlage | 0,009 | 0,009 |
Stromsteuer | 2,050 | 2,050 |
Netznutzung (durchschnittlich), Konzessionsabgabe | 10,196 | 10,196 |
Strom, weitere Kosten | 4,105 | 4,492 |
Summe netto | 23,941 | 24,328 |
MwSt. (19%) | 4,549 | 4,622 |
Summe brutto | 28,490 | 28,950 |
Der Grundpreis je Monat beträgt 5,88 € netto bzw. 7,00 € brutto (inkl. Umsatzsteuer).
Preisbestandteil/Tarif | ab 01.01.2020 bis 31.12.2020 alle D-Mix Tarife | ab 01.01.2020 bis 31.12.2020 alle regenerative-Tarife |
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EEG-Umlage | 6,756 Cent/kWh | 6,756 Cent/kWh |
KWK-Umlage | 0,226 Cent/kWh | 0,226 Cent/kWh |
Umlage nach § 19 StromNEV | 0,358 Cent/kWh | 0,358 Cent/kWh |
Offshore-Netzumlage | 0,416 Cent/kWh | 0,416 Cent/kWh |
Abschaltbare Lasten-Umlage | 0,007 Cent/kWh | 0,007 Cent/kWh |
Stromsteuer | 2,050 Cent/kWh | 2,050 Cent/kWh |
Netznutzung (durchschnittlich), Konzessionsabgabe | 9,810 Cent/kWh | 9,810 Cent/kWh |
Strom, weitere Kosten | 4,738 Cent/kWh | 5,107 Cent/kWh |
Summe netto | 24,361 Cent/kWh | 24,730 Cent/kWh |
MwSt. (19%) | 4,629 Cent/kWh | 4,699 Cent/kWh |
Summe brutto | 28,990 Cent/kWh | 29,429 Cent/kWh |
Der Grundpreis je Monat beträgt 5,88 € netto bzw. 7,00 € brutto (inkl. 19% Umsatzsteuer).
Wir freuen uns, auch weiterhin vor Ort für unsere Kunden da sein zu dürfen.
Ihre Stadtwerke Bad Friedrichshall
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Für individuelle Angebote ab 20.000 kWh, sprechen Sie uns bitte unter der Telefon-Nummer 07136 832-700 an.
Die Bundesregierung verfolgt im Rahmen der Energiewende das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent zu reduzieren. Erhebliche Mengen an klimaschädlichem Kohlendioxid werden durch die Nutzung Erneuerbarer Energien eingespart. Daher unterstützt der Gesetzgeber die Energiegewinnung aus Wind, Sonne, Wasser, Biomasse oder Erdwärme mit Hilfe des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Besitzer von Solarmodulen, Windparks oder anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen erhalten für einen Zeitraum von 20 Jahren die Garantie, dass der von ihnen erzeugte Strom („EEG-Strom“) zu einem festgelegten Tarif abgekauft wird, der über dem Marktpreis liegt. Dieser festgelegte Tarif wird als EEG-Vergütung bezeichnet.
Käufer des EEG-Stroms sind die Betreiber der örtlichen Verteilnetze. Sie nehmen den Strom in ihr Netz auf und zahlen für jede eingespeiste Kilowattstunde die EEG-Vergütung an den Betreiber der Erneuerbare-Energien-Anlage. Die Netzbetreiber leiten den eingespeisten Erneuerbare-Energien-Strom an den Betreiber des überregionalen Übertragungsnetzes, weiter und erhalten von diesem die EEG-Vergütung erstattet.
Die Betreiber der vier Übertragungsnetze in Deutschland (50hertz, amprion, Transnet BW und Tennet) verkaufen diese Strommengen an der Strombörse. Mit den daraus erzielten Erlösen wird ein Teil der EEG-Vergütungen finanziert. Da die EEG-Vergütungen aber höher sind als der Strompreis an der Börse, bedarf es einer zusätzlichen Finanzierung.
Hier hat der Gesetzgeber die Stromanbieter in die Pflicht genommen. Sie sind dafür verantwortlich, beim Kunden eine EEG-Umlage zu erheben und diese Umlage 1:1 an die Übertragungsnetzbetreiber weiterzureichen. Für jeden Stromanbieter gilt die gleiche EEG-Umlage, denn sie wird bundeseinheitlich festgelegt.
Bei stromintensiven Unternehmen dürfen die Stromanbieter die EEG-Umlage allerdings nicht in voller Höhe erheben. Diese Kundengruppen haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Rabatt, was sich erhöhend auf die EEG-Umlage auswirkt, da sich dadurch die Finanzierungslast auf weniger Schultern verteilt. Infolge einer 2012 in Kraft getretenen Gesetzesänderung wurden die Anforderungen für die Ermäßigung der Öko-Umlage gesenkt. Dadurch hat sich die Zahl stromintensiver Unternehmen, die von der Umlage weitgehend befreit wurden, mehr als verdoppelt. Das Nachsehen haben all diejenigen Letztverbraucher, die nicht zum privilegierten Kreis der stromintensiven Kunden gehören.
Werkleitung
Stadtwerke Bad Friedrichshall